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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1.   Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen zugrunde, auch wenn bei weiteren Geschäftsbeziehungen eine Bezugnahme nicht mehr ausdrücklich erfolgen sollte. Die Firma ATLAS-Gastro-Handels KG betreibt neben dem Verkauf von Neu- und Gebrauchtwaren vor Ort ebenfalls zu gewerblichen Zwecken unter der Domain www.atlas-gastro.de eine Homepage, sowie einen Shop auf der Internetplattform Ebay und Amazon und bietet seinen Kunden Waren über das Internet an.

 

§ 2 - Angebote

1. Angebote erfolgen grundsätzlich freibleibend.

2. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und die Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen nur nach ausdrücklicher Genehmigung oder Erwerb vervielfältigt und/oder an Dritte weitergegeben werden.

3. Beschreibungen von Artikeln in unserem Katalog, Prospekten, in unserem Internet-Shop, Angeboten, Auftragsbestätigungen, usw. sind nur annähernd maßgeblich. Abweichungen hinsichtlich Material, Farbe, Gewicht, Abmessung, technischer Gestaltung und ähnliche Merkmale bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand dadurch für den Besteller/Käufer zumutbar bleibt. Alle Mengen-, Maßangaben und ähnlichen Merkmale verstehen sich mit den handelsüblichen Toleranzen.

 

§ 3 Preise

 

1. Unsere Preise verstehen sich ab Werk ohne Verpackung, sofern nichts anderes vereinbart ist, zuzüglich der am Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Alle Preisangaben in Angeboten, Prospekten, im Internet-Shop oder in Auftragsbestätigungen sind nach den am Abgabetag geltenden Preisen für Material, Arbeitslohn und Frachten errechnet.

Ändern sich diese Kosten bis zur Ausführung des Auftrages, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu ändern. Diese Preisänderungsklausel findet auch dann Anwendung, wenn nachträglich auf Wunsch des Kunden der ursprüngliche Liefertermin geändert wird.

3. Alle Irrtümer, Fehler oder Abweichungen in unseren gesamten Angeboten sind vorbehalten.

4. Zusätzliche Kosten, die durch Erschwerung oder Behinderung der Verfrachtung oder Transportverhältnisse und Gebühren für Abgaben, Konsulatskosten, Zölle oder Entsorgung der Verpackung entstehen, trägt der Kunde. Dasselbe gilt für Fehlfrachten, falls sie nicht von uns zu vertreten sind.

5. Installations- u. Montagekosten sind nur im Falle gesonderter Vereinbarung im Preis enthalten.

 

 

 

§ 4 - Zahlung

1. Falls nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, verstehen sich unsere Rechnungen per Vorkasse oder Lieferung per Nachnahme. Bei Lieferung ins Ausland ist keine Nachnahme möglich

2. Behörden, öffentliche, soziale bzw. kirchliche Einrichtungen können die Rechnungen sofort nach Lieferung netto Kasse zahlen.

3. Für Auftragsergänzungen bzw. Nachbestellungen gelten gleichfalls diese Zahlungsbedingungen.

4. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes gem. § 288 BGB.

 

§ 5- Lieferung, Gefahrenübergang

  1. Feste Liefertermine bedürfen der schriftlichen Vereinbarung, sofern kein Fixgeschäft vorliegt. Etwaig vereinbarte Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Zahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der vorgesehenen Frist versandbereit ist und dies dem Kunden mitgeteilt wurde bzw. der Liefergegenstand vom Werk zum Versand gegeben worden ist. Die Einhaltung jeder Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen des Kunden voraus.
  2. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
  3. Lieferfristen gelten vorbehaltlich der bei uns oder unserem Unterlieferanten auftretenden unvorhersehbaren und nicht von uns zu vertretenden Zwischenfälle, wie durch uns unverschuldeter Verzögerung in der Fertigstellung wesentlicher Lieferteile, verspäteter Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Betriebsstörungen usw., soweit diese Zwischenfälle die Fertigstellung oder Auslieferung des Liefergegenstandes beeinflussen. Wegen derartiger Ereignisse sind wir berechtigt, die Lieferung oder Leistung um entsprechende Dauer und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Dauert das Lieferhindernis mehr als zwei Monate an, sind der Kunde und wir berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Die abgegebene Erklärung unserer Vorlieferanten oder eines Unterlieferers gilt als ausreichender Beweis dafür, dass wir an der Lieferung oder Leistung gehindert sind.
  4. Ein Rücktritt vom Vertrag wegen unseres Verzuges ist nur nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung durch den Kunden mit ausdrücklicher Androhung der Ablehnung der Leistung nach Ablauf der Nachfrist möglich.
  5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (zB. Lager- und Transportkosten) zu verlangen.
  6. Der Kunde hat erkennbare Transportschäden jeder Art unverzüglich bei uns anzuzeigen. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgeschlossen. Im Falle eines durch Transportversicherung abgedeckten Transportschadens haben wir das Wahlrecht, entweder die Versicherungssumme entgegenzunehmen und Ersatz zu liefern oder Zahlung des Kaufpreises von dem Kunden gegen Abtretung der Versicherungssumme zu verlangen.
  7. Soweit unsere Mitarbeiter oder Beauftragte bei der Verladung oder beim Abladen mitwirken, handeln sie auf Gefahr des Kunden als dessen Erfüllungsgehilfen
  8. Die Wahl der Versandart bleibt mangels anderslautender Vereinbarung uns überlassen. Wir haften nicht für Personen- oder Sachschäden, die durch Fahrzeuge oder Fahrer im Zusammenhang mit der Anlieferung verursacht werden.
  9. Falls wir ohne eigenes Verschulden nicht zur Lieferung der bestellten Ware in der Lage sein sollten, weil unser Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dieses Rücktrittsrecht besteht jedoch nur dann, wenn wir mit dem betreffenden Lieferanten ein kongruentes Deckungsgeschäft (verbindliche, rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) abgeschlossen und die Nichtlieferung auch nicht in sonstiger Weise zu vertreten haben. In einem solchen Fall werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden erstatten wir unverzüglich zurück.

 

§ 6 Rückgabe

 

Ein generelles Rückgaberecht für gewerbetreibende Kunden gilt nicht. Wird eine Rücknahme durch ATLAS –Gastro Handels KG angeboten, ist diese nur aus Kulanz möglich und gilt bis auf Widerruf. Kunden, die eine gelieferte Ware zurück geben möchten, müssen zuvor eine schriftliche Zustimmung durch ATLAS –Gastro Handels KG einholen. Eine Rücksendung, ohne dass eine Zustimmung von ATLAS –Gastro Handels KG vorliegt wird abgelehnt. Alle Kosten einer Rücksendung trägt der Kunde. Bei einer positiven Zustimmung durch ATLAS –Gastro Handels KG wird dem Kunden nach Eingang und Prüfung der zurück gesendeten Waren eine Gutschrift über den Warenwert und bereits erfolgter Zahlungen (Versandkosten sind ausgeschlossen) erteilt.

Eine Rücksendung wird definitiv abgelehnt, wenn nachfolgendes zutrifft:

   - Produkte die nicht original verpackt, unvollständig oder gebraucht sind

-          Sonderanfertigungen außerhalb des Katalogangebots bzw.               auftragsbezogene Fertigungen

 

 

                        § 7  Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen sind. Unser Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, wenn er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt vereinbart und solange er nicht uns gegenüber im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsabtretungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde hiermit Sicherheitshalber an uns in vollem Umfang ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung wird der Kunde die Abtretung offen legen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises gestattet der Wiederverkauf dem Verkäufer oder dessen Beauftragtem das Betreten des Ausstellungsraumes des jeweiligen Liefergegenstandes. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltware zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten. Bei der Weiterveräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil der Forderung abgetreten. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schaden trägt der Kunde. Sollten wir dem so genannten Scheck- Wechselverfahren zugestimmt haben, dann sind unsere Forderungen erst erfüllt, wenn auch der Wechsel eingelöst und einschließlich Nebenkosten vollständig bezahlt ist. Ist der Käufer oder Besteller mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug oder mir einer Teilzahlung in Rückstand geraten, dann sind wir berechtigt, sofort die gelieferte Ware,  auch soweit sie mit Grund oder Gebäude fest verbunden ist, beim Käufer oder Besteller abzuholen. Der Käufer oder Besteller gestattet uns insoweit die im Eigentum oder im Besitz des Käufers oder Bestellers stehenden Räumlichkeiten und Grundstücke oder Grundstücksteile zu betreten. Schäden, die infolge des Abtransportes oder der Demontage an Grundstück und Räumlichkeiten, sowie Gebäuden und Gebäudeteilen entstehen, haben wir nicht zu erstatten.. Wir verpflichten uns, dem Besteller nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherungen auf Verlangen und nach seiner Wahl insoweit freizugeben, als der Wert der zu sichernden Forderungen um 20% überschritten wird.

 

 

§ 8 -  Gewährleistung

Der Kunde ist verpflichtet die gelieferten Leistungen unverzüglich zu überprüfen. Festgestellte, offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so werden wir nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Werden Gegenstände fremder Hersteller verarbeitet, so übertragen wir die Gewährleistungs- und Garantieverpflichtungen dieser Hersteller im Umfang der vom Zulieferer zugestandenen Bedingungen an unseren Kunden. Mindestens leisten wir jedoch eine Gewährleistung bis zur Dauer von 3 Monaten bei Gebrauchtware und eine Gewährleistung von 1 Jahr bei Neuware ab Lieferung. Die Gewährleistung beschränkt sich auf den Ersatz von Teilen, jedoch Arbeits- und Fahrtkosten werden nicht ersetzt. Sollten die gelieferten Waren bei auftretenden Defekten durch den Kunden selbst oder Dritte einer Kontrolle durch Öffnung der Sache unterzogen werden, erlischt der Anspruch auf Gewährleistung sofort.

§ 9 - Haftung

1. Schadensersatz ist ausgeschlossen, soweit nicht eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung einer Vertragspflicht von uns vorliegt. Dies gilt insbesondere für Vertragsverletzungen durch einfache Erfüllungsgehilfen. Für die Beschaffenheit der von dritter Seite bezogenen Waren und für Beschaffenheitsangaben des Herstellers wird nur gehaftet, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

2. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens, maximal jedoch auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.

3. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

 

§ 10 Gerichtsstand und Erfüllungsort

 

1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Leipzig. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

3. Sollten einzelne Regelungen dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen vollständig wirksam.